Ab 01.10.22 besteht eine gesetzlich vorgeschriebene FFP-2-Maskenpflicht in Arztpraxen.
Liebe Patientinnen und Patienten,
seit dem 1. Oktober 2022 ist für den Besuch unserer Praxis eine FFP2-Maske gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Regelung gilt für Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen.
Eine einfache OP-Maske reicht nicht aus.
Unsere Mitarbeiterinnen sind gehalten, diese gesetzliche Vorgabe umzusetzen.
Wir bitten darum, von diesbezüglichen Diskussionen abzusehen!