Sowohl Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) als auch Untersuchungen nach Entzug der Fahrerlaubnis werden in unserer Praxis durchgeführt.
Inhalte
- Untersuchung nach FeV
Es findet eine gründliche Befragung über die Vorgeschichte statt, eine körperliche Untersuchung, Blutdruckmessung, EKG und Urinuntersuchung. Eine Blutuntersuchung kann bei besonderen Auffälligkeiten zusätzlich durchgeführt werden.
- Untersuchung nach Führerscheinentzug (zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis)
Zusätzlich führen wir alle Untersuchungen durch, die der Bescheinigung der Abstinenz bei Verlust der Fahrbescheinigung im Rahmen von Alkohol- oder Drogendelikten dienen.
Kosten
Die Kosten für die vorgenannten Untersuchungen sind keine Kassenleistung und werden von uns nach der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt.