Chronische Schmerzen stellen ein eigenständiges Krankheitsbild dar und sollten in aller Regel mit einer Kombinationstherapie behandelt werden. Hierzu zählen neben einer medikamentösen Therapie auch interventionelle Verfahren (z.B. Injektionen und Infiltrationen) sowie psychotherapeutische Methoden und Entspannungsverfahren. Eine speziell schmerztherapeutische Behandlung auf für gesetzlich Versicherte Überweisung hin kann in unserer Praxis nicht erfolgen, da die gesetzlichen Kassen die Kosten nur bei ausschließlich schmerztherapeutisch niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen übernehmen.
Bei der medikamentösen Schmerztherapie werden schmerzhemmende und modifizierende Mittel gegeben, mit dem Ziel, den Schmerzkreislauf zu durchbrechen. Es stehen zahlreiche Mittel zur Verfügung, die einerseits schmerzhemmend wirken, andererseits auch die Schmerzwahrnehmung beeinflussen können.
Das Therapieziel ist eine weitestgehende Schmerzreduktion (idealerweise eine Schmerzfreiheit). Häufig kann die Medikation nach einem individuell unterschiedlichen Therapiezeitraum zumindest auch wieder reduziert werden.
Interventionelle Verfahren beschreiben Injektionen, Infiltrationen und Operationen, die der Schmerzreduktion dienen.
In unserer Praxis werden Injektionen in und an Gelenke sowie an Sehnen, Kapseln und Bändern vorgenommen. Darüber hinaus werden Blockaden von Nervenkknoten durchgeführt (Ganglien-Blockaden).
Weitere bei uns eingesetzte, interventionelle Verfahren in der Schmerztherapie sind die Akupunktur, die Neuraltherapie, die Triggerpunkttherapie sowie der Einsatz von Botulinumtoxin.
Bei diesem - relativ neuen - Verfahren werden aus dem Patientenblut über ein aufwändiges Verfahren (Hochfrequnezzentrifugation) die Blutplättchen selektiert.
Diese haben - neben der bekannten funktion bei der Blutgerinnung - einen starken entzündungshemmenden Effekt und enthalten gewebeaufbauende Faktoren.
In der wissenschaftliche Fachliteratur ist ein sehr guter und oft lang anhaltender Effekt bei der Behandlung von Arthrosen und anderen hartnäckigen Störunge beschrieben worden (z.B. Tennis- oder Golferellenbogen, Pantarfasziitis, Impingementsyndrom der Schulter, Achillessehnenreizung, Karpaltunnelsyndrom).
Die Behadlung wird in der Regel zweimal im Abstand von 4 Wochen durchgeführt.
Die PRP-Therapie wird von den gesetzlichen Kassen leider nicht übernommen. Wir müssen gesetzlich Versicherten daher diese Therapie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 1, 5, 250, 255, 792 (analog)) in Rechnung stellen.
Privatkassen und Beihilfe übernehmen regelhaft die Kosten der Behandlung.
Botulinumtoxin wird in der Schmerztherapie vor allem dann eingesetzt, wenn starke Fehlverspannungen der Muskulatur (Kontrakturen) Ursache der Schmerzen sind.
Das Toxin wird dann beispielsweise unter Ultraschallkontrolle dosiert in die entsprechenden Muskelareale eingebracht und wirkt dort für mehrere Wochen bis Monate spannungsreduzierend.