Hautkrebs ist die weltweit am häufigsten auftretende Krebserkrankung. Etwa jeder Achte erkrankt hierzulande bis zum Alter von 75 Jahren an einem Hautkrebs. Die Tendenzz ist steigend - in Deutschland und auch weltweit. Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre einen Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs, das so genannte „Hautkrebs-Screening“.
Die komplette Hautoberfläche sowie die sichtbaren Schleimhäute werden sorgfältig inspiziert und auf auffällige Veränderungen abgesucht.
Sollten hierbei verdächtige Bereiche gefunden werden, erfolgt die Vorstellung bei einem Hautarzt, der ein erneutes Screening durchführt und ggf. weitere Schritte einleitet.
Für das gesetzliche Hautkrebs-Screening wird bei alleiniger Inanspruchnahme keine Praxisgebühr erhoben. Das Screening selbst ist eine Leistung der gesetzlichen Kassen.