Hausärztliches Zentrum:
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Klassische und moderne Naturheilverfahren

Naturheilverfahren sind ein Oberbegriff für unterschiedliche Therapiemethoden und Konzepte, die mit möglichst nebenwirkungsarmen, natürlichen Mitteln die individuellen, körpereigenen Ordnungs- und Heilkräfte anregen sollen. Zu den therapeutischen Prinzipien gehören Elimination, Substitution, Direktion, Stimulation.

Zahlreiche schmerzhafte Störungen werden durch veränderte Bereiche in der Muskulatur unterhalten. Diese können nach Verletzungen oder Überlastung auftreten. Beispiele sind der Tennis- oder Golferellenbogen und Kopfschmerzen, die aus dem Nacken zum Kiefergelenk oder in den seitlichen Kopf ausstrahlen. Häufig finden sich bei diesen Beschwerden sog. Triggerpunkte in der Muskulatur, die dann aufgelöst werden müssen.

Die Behandlung erfolgt durch eine Injektionstherapie oder manualtherapeutische Maßnahmen. Entscheidend ist, dass mögliche auslösende Faktoren (z.B. Fehlbelastungen) erkannt und vermieden werden.

Das in unserer Praxis durchgeführte Enhanced-Taping geht auf das ursprüngliche "Kinesio-Taping" zurück und erweitert und verbessert dieses Konzept.

Das Kinesio-Taping wurde durch den japanischen Arzt und Chirotherapeuten Kenzo Kase in den 1970er Jahren entwickelt. Während die bis dahin üblichen Methoden des Tapens und Bandagierens überwiegend auf Stabilisierung und Ruhigstellung von Gelenken abzielten, entwickelte Kenzo Kase ein dehnbares, „bewegliches" Tape. Anders als bei den bisher bekannten Tape-Verbänden ergibt sich die therapeutische Wirkung aus bzw. über die Bewegung.

Die Wirkung erklärt sich zum Teil darüber, dass die Haut an diesem Tapeverband haften bleibt und dann bei Bewegungen permanent gegen das Unterhautgewebe verschoben wird. Diese dauerhafte Verschiebung bei jeder natürlichen Bewegung ist einer Eigenlymphdrainage bzw. Bindegewebsmassage gleichzusetzen. Daneben kommt es zu einer Reizung bestimmter Rezeptoren, die körpereigene Schmerzreduktionssysteme aktivieren.

Durch den reduzierten Druck in den Geweben unterhalb der Tapeverbände beschleunigt sich der Lymphstrom. Auf diese Weise wird ein eventuell vorhandenes Lymphödem schneller abgebaut. Über den beschleunigten Lymphstrom wird überdies eine anti-entzündliche Wirkung hervorgerufen.

Beim ebenfalls in unserer Praxis etablierten Akutaping werden darüber hinaus die Grundlagen der Akupunktur und Chinesischen Medizin berücksichtigt.

Indikationen:

  • Linderung von Schmerzen
  • Regulation des Muskeltonus (entspannend oder tonisierend)
  • Regulation psychovegetativer Störungen
  • Immunmodulation
  • Entzündungshemmung
  • Abschwellung (Förderung des Lymphflusses)
  • Durchblutungsförderung

Das Taping wird von den gesetzlichen Kassen leider nicht übernommen. Wir müssen gesetzlich Versicherten daher diese Therapie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 207) in Rechnung stellen.

Privatkassen und Beihilfe übernehmen regelhaft die Kosten der Behandlung.

Die Kräutertherapie hat einen hohen Stellenwert in der Traditionellen Chinesischen Medizin. Eine Vielzahl pflanzlicher Heilmittel wurde im Lauf der Zeit in ihrer Wirkung analysiert und kategorisiert. Die Rezepturen werden individuell zusammengestellt und auch im Laufe der Behandlung - angepasst an den Therapiefortschritt - variiert.

Ziel ist neben der Therapie einzelner Krankheitsbilder die Verbesserung und Stabilisierung der Gesamtbefindlichkeit. Auch in der westlichen Medizin hat die Phytotherapie einen hohen Stellenwert und kann zu den naturwissenschaftlich orientierten Therapieverfahren gezählt werden. Es werden hierbei nur Wirkstoffe verwendet, die aus Pflanzen (-teilen) oder deren Zubereitungen bestehen.

Phytopharmaka unterliegen prinzipiell den gleichen Qualitätsanforderungen wie chemisch-synthetische Arzneimittel.

Anwendung finden Phytopharmaka bei verschiedensten Gesundheitsstörungen, z.B.:

  • Erkrankungen der oberen Luftwege
  • Reizmagen
  • Prostatahypertrophie
  • Schlafstörungen
  • Verdauungsstörungen
  • degenerativen Erkrankungen
  • unterstützend in der Therapie bösartiger Erkrankungen

Die notwendigen Substanzen werden individuell zusammengestellt und rezeptiert. Die Mischungen werden dann in den Apotheken gemischt.

Die Neuraltherapie zielt auf eine Beeinflussung des vegetativen Nervensystem ab. Sie eignet sich vor allem für die Therapie chronischer Schmerzzustände. Über eine feine Hohlnadel wird das Neuraltherapeutikum (zumeist ein leichtes örtliches Betäubungsmittel) an spezifische Strukturen gebracht.

Oft handelt es sich hierbei um Nerven und Gefäße. Hierdurch wird u.a. Einfluss auf die Gewebedurchblutung und Schmerzwahrnehmung genommen. Die Normalisierung der Regulation über das vegetative Nervensystem führt zu einer Normalisierung der gestörten Gewebefunktionen.

Die Neuraltherapie wird von den gesetzlichen Kassen leider nicht übernommen. Wir müssen gesetzlich Versicherten daher diese Therapie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 266-268) in Rechnung stellen.

Privatkassen und Beihilfe übernehmen regelhaft die Kosten der Behandlung.

Bei der Eigenbluttherapie wird zunächst eine geringe Menge Blut aus einer Vene entnommen und später unverändert oder verändert intramuskulär zurückgeführt. Als Methoden zur Behandlung des entnommenen Blutes kommt v.a. der Zusatz verschiedener – vorzugsweise komplexhomöopathischer – Medikamente in Frage.

Die Eigenbluttherapie wirkt immunmodulierend. Es kommt zu einer Resistenzsteigerung und Anhebung der allgemeinen Abwehrlage. Sie wird deshalb z.B. angewendet bei:

  • Infektanfälligkeit
  • Steigerung der allgemeinen Abwehrlage
  • Heuschnupfen
  • Neurodermitis und anderen chronischen Hauterkrankungen
  • Entgiftung
  • Allg. Abgeschlagenheit, Leistungsabfall
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates (Rheuma)
  • Chronische Erkrankungen der Luftwege (Asthma)
  • Krebsnachsorge
  • Zustand nach wiederholten Gaben von Antibiotika
  • Psychosomatische Beschwerden 

Die Eigenbluttherapie wird von den gesetzlichen Kassen leider nicht übernommen. Wir müssen gesetzlich Versicherten daher diese Therapie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 284) in Rechnung stellen.

Privatkassen und Beihilfe übernehmen regelhaft die Kosten der Behandlung.

Blutegel können bei verschiedenen Beschwerden wirksam eingesetzt werden. Vor allem bei Gelenkschmerzen durch Verschleiß (Arthrose) kann durch die Blutegeltherapie häufig eine langfristige Besserung erzielt werden.

Nach aktueller Studienlage profitieren über 80% der Patienten von dieser Therapie. Die Blutegel saugen einerseits Blut aus dem Körper, andererseits injizieren sie ein spezielles Sekret, das entzündungshemmend und schmerzhemmend wirkt und in der Lage ist, abgestorbenes Gewebe aufzulösen.

Neben schmerzhaften Störungen der Gelenke sind Ansatzreizungen von Sehnen (z.B. Tennisellenbogen oder Achillessehnenreizungen) und oberflächliche Venenentzündungen Haupteinsatzbereiche.

Da die Blutegel sehr empfindlich auf Duftstoffe reagieren, sollten die zu behandelnden Areale vor der Therapie nicht mit Seife oder anderen Kosmetika behandelt werden. Die Therapiedauer ist im Einzelfall nicht vorhersehbar, liegt aber im schnitt zwischen 15 und 45 Minuten.

Nach der Behandlung kommt es für bis zu 17 Stunden zu leichten Nachblutungen, da das Blutegelsekret etwas blutverdünnend wirkt. Aus diesem Grund dürfen Menschen, die stärker blutverdünnende Medikamente (z.B. Marcumar) einnehmen, keine Blutegeltherapie erhalten.

Die Blutegeltherapie wird von den gesetzlichen Kassen leider nicht übernommen. Wir müssen gesetzlich Versicherten daher diese Therapie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 747) in Rechnung stellen.

Privatkassen und Beihilfe übernehmen regelhaft die Kosten der Behandlung.

Das Schröpfen stellt eine häufig in der Verbindung mit der Akupunkturtherapie verwendete effektive Stimulationstechnik dar. Hierbei wird ein Unterdruck in einem Hohlkörper erzeugt, der auf die Haut aufgesetzt wird. Zur Anwendung kommen heute im Westen größtenteils Glasschröpfköpfe mit unterschiedlichen Volumina und Öffnungsdurchmessern.

Prinzipiell können zwei Arten der Schröpftherapie unterschieden werden: Das blutige und das unblutige (trockene) Schröpfen. Während bei Ersterem zunächst eine Verletzung der Haut gesetzt wird, um dann über die Schröpftherapie dem Körper Blut und Gewebeflüssigkeit zu entziehen, werden beim trockenen Schröpfen die Schröpfköpfe auf die intakte Hautoberfläche aufgebracht.

Eine Sonderform des unblutigen Schröpfens ist die Schröpfmassage, bei der die Haut zunächst mit einer öligen Grundlage bedeckt wird und der Schröpfkopf anschließend über die zu behandelnden Areale geführt wird.

Das Schröpfen wird naturheilkundlich zu den ausleitenden Therapieformen gerechnet. Durch die Sogwirkung kommt es zu einem Austritt von Blut und Gewebeflüssigkeit in das Unterhautgewebe. Die Durchblutung wird aktiviert, der Abtransport von Stoffwechselprodukten gesteigert. Hierin mag ein Grund für die gute Wirksamkeit bei Muskelverspannungen und Gelosen liegen. Darüber hinaus kommt es zu einer Aktivierung des Immunsystems. Darüber hinaus wird das Schröpfen traditionell bei Erkältungskrankheiten eingesetzt.

Das Schröpfen wird von den gesetzlichen Kassen leider nicht übernommen. Wir müssen gesetzlich Versicherten daher diese Therapie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 747) in Rechnung stellen.

Privatkassen und Beihilfe übernehmen regelhaft die Kosten der Behandlung.

Physikalische Verfahren setzen auf den therapeutischen Effekt von beispielsweise Kälte und Wärmeanwendungen.

Diese kommen insbesondere bei schmerzhaften Funktionsstörungen des Bewegungsapparates zum Einsatz.

In unserer Praxis verwenden wir u.a. Mikrowellentherapie und Kryotherapie.

Letztere besteht in der Anwendung extrem trockener Kaltluft bis -40°C. Hierdurch kommt es zu einer unmittelabren Schmerzhemmung und in der Folge zu einer verbesserten Durchblutung, durch die bei Verletzungen und chronischen Störungen vermehrt anfallende Schadstoffe abtransportiert werden.

Die Kältetherapie wird von den gesetzlichen Kassen leider nicht übernommen. Wir müssen gesetzlich Versicherten daher diese Therapie nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ, Ziffer 530) in Rechnung stellen.

Privatkassen und Beihilfe übernehmen regelhaft die Kosten der Behandlung.

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